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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen der SA MEDICAL (Firma mit Sitz in der Schweiz) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von SA MEDICAL ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung der Ware zustande. Für Sonderanfertigungen und OEM-Produkte ist eine separate Bestätigung erforderlich. Änderungen oder Annullierungen nach Auftragserteilung sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Versandkosten und sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei kundenspezifischen Produktionen kann eine Anzahlung verlangt werden.

4. Lieferung und Versand

Produkte, die ab Lager verfügbar sind, werden bei Bestelleingang bis 18:00 Uhr in der Regel noch am selben Werktag versendet. Die Zustellung erfolgt üblicherweise am darauffolgenden Werktag innerhalb der Schweiz. Für Sonderbestellungen oder kundenspezifische Anfertigungen gelten individuell vereinbarte Lieferfristen. Lieferverzögerungen begründen weder ein Rücktrittsrecht noch Schadenersatzansprüche.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Produkte im Eigentum von SA MEDICAL.

6. Produktqualität und Zertifizierungen

Die Produkte von SA MEDICAL erfüllen höchste internationale Standards (ISO 9001, ISO 13485, 93/42/EWG, 98/79/EG) und werden aus FDA-konformen Rohmaterialien hergestellt. Sämtliche Produkte sind bei Swissmedic registriert und werden ausschliesslich in Italien gefertigt. Eine Produktion in Drittstaaten erfolgt nicht. Dies garantiert erstklassige Qualität, maximale Rückverfolgbarkeit und höchste Sicherheitsstandards.

7. Mängelrügen und Haftung

Die Kundschaft ist verpflichtet, die Lieferung umgehend nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen hinsichtlich Menge, Beschaffenheit oder Lieferung sind innert 2 Werktagen schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Mängeln erfolgt entweder ein Ersatz oder eine Rückerstattung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorliegt.

8. Rückgabe und Sonderanfertigungen

Eine Rückgabe von Produkten ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von SA MEDICAL möglich. Sonderanfertigungen und OEM-Produkte (z. B. spezielle Farbkombinationen) sind grundsätzlich von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

9. Chargenverfolgung

Alle Produkte sind durchgängig chargenverfolgbar – von der Produktion bis zur Auslieferung an unsere Kundschaft. Diese Nachverfolgbarkeit gewährleistet höchste Transparenz und Sicherheit, insbesondere für Labore, Spitäler und Gesundheitseinrichtungen.

10. Datenschutz

SA MEDICAL verarbeitet Personendaten in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie anderen anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung der Kundenbeziehung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, ausser es besteht eine gesetzliche Pflicht oder die Weitergabe ist zur Vertragserfüllung erforderlich.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet ausschliesslich materielles Schweizer Recht Anwendung. Gerichtsstand ist St. Gallen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahekommt.

St. Gallen, Mai 2025